Wir bieten umfassende Beratung
beim An- und Verkauf eines Tieres.
Ein guter Vertrag wird in einer Vielzahl einzelner Schritte entwickelt und auf die individuellen Bedürfnisse der Verwender abgestimmt. Durch die sorgfältige Vertragsgestaltung kann ein Regelwerk geschaffen werden, welches in großem Maße zur späteren Vermeidung von Streitigkeiten und den damit verbundene Mehrkosten beiträgt. Bei Fragen der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Der Tierarzt muss sämtliche Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung dokumentieren. Erstellt er hierbei einen unzutreffenden Befund, verletzt er damit seine Pflichten aus dem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung und haftet gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser kann ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Tierarzt geltend machen. Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen Fragen zur Ankaufsuntersuchung.
Bei Ihrem Hund, Ihrer Katze oder einem Frettchen muss der Pass die tierärztliche Bestätigung einer gültigen Tollwutimpfung enthalten. Außerdem muss Ihr Haustier gekennzeichnet sein. Für andere Haustiere wie Vögel, Meerschweinchen oder Kaninchen benötigen Sie den Pass nicht. Und wenn Sie nicht beabsichtigen, mit Ihrem Tier auf Reisen zu gehen, können Sie auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen Impfpass" verwenden (z.B. können Sie damit die durchgeführten Impfungen nachweisen, wenn Sie Ihren Hund verkaufen wollen). Wir beantworten Ihre konkreten Fragen zu Urkunden und Pässen bei Ihrem Haustier.
Als Experten für Kaufverträge kennen wir die Feinheiten und Tücken des Kaufrechts. Wir wissen, auf welche Regelungen es bei umfangreichen Kaufverträgen ankommt und wie der Kauf und Verkauf rechtssicher vollzogen wird. Sprechen Sie uns an!
Bei einer Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen, sind eine Einigung und eine Übergabe unerlässlich. Oft wird hier jedoch ein Vorbehalt unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung vereinbart. Bei Fragen der Eigentümerstellung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dem Käufer eines mangelbehafteten Tieres stehen grundsätzlich die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auf Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu. Wenn feststeht, dass das Tier mangelbehaftet ist, kommt es darauf an, ob dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Bei Fragen rund um die Gewährleistung beim Tierkauf stehen wir Ihnen beratend zur Seite.